Wer kann einen Ausweis bekommen?

Einen Tafel-Ausweis kann erhalten, wer seine Bedürftigkeit nachweist. Als bedürftig gilt für uns, wer

  • Bürgergeld,
  • Sozialhilfe,
  • Grundsicherung,
  • Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz oder
  • Minirente erhält oder
  • Geringverdiener ist
  • In der Corona-Zeit wurden auch ALG I-Empfänger in den Kreis der Berechtigten aufgenommen, wenn das Arbeitslosengeld unterhalb der u.a. Einkommensgrenzen liegt
  • Ebenfalls können vorübergehend auch BAFöG-Empfänger einen Tafel-Ausweis erhalten.